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Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten

Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz hat die Landesregierung festgelegt, dass Zeugnisse keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten („Kopfnoten“) mehr enthalten dürfen. An ihre Stelle treten Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, über deren Grundsätze die Schulkonferenz zu befinden hat.

In 2011 hat die Schulkonferenz der Heinrich-Pattberg-Realschule beschlossen:

  • Für die Jahrgänge 5 bis 8 werden Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in das Zeugnis aufgenommen.
  • Für die Jahrgänge 9 und 10 werden entsprechende Aussagen nur auf Wunsch aufgenommen. Dazu muss ein Antrag ausgefüllt und  ca. vier Wochen vor der Zeugniskonferenz beim Klassenlehrer abgegeben werden.
  • Es gibt keine Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten bei Abgangs- und Abschlusszeugnissen – auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch.

Die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden von der Zeugnis- bzw. Versetzungskonferenz beschlossen.

Da jede Schule die Formulierungen selbst wählen kann, sind zum besseren Verständnis die von der Heinrich-Pattberg-Realschule verwendeten Formulierungen hier aufgeführt.