Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz hat die Landesregierung festgelegt, dass Zeugnisse keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten („Kopfnoten“) mehr enthalten dürfen. An ihre Stelle treten Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, über deren Grundsätze die Schulkonferenz zu befinden hat.
In 2011 hat die Schulkonferenz der Heinrich-Pattberg-Realschule beschlossen:
- Für die Jahrgänge 5 bis 8 werden Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in das Zeugnis aufgenommen.
- Für die Jahrgänge 9 und 10 werden entsprechende Aussagen nur auf Wunsch aufgenommen. Dazu muss ein Antrag ausgefüllt und ca. vier Wochen vor der Zeugniskonferenz beim Klassenlehrer abgegeben werden.
- Es gibt keine Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten bei Abgangs- und Abschlusszeugnissen – auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch.
Die Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden von der Zeugnis- bzw. Versetzungskonferenz beschlossen.
Da jede Schule die Formulierungen selbst wählen kann, sind zum besseren Verständnis die von der Heinrich-Pattberg-Realschule verwendeten Formulierungen hier aufgeführt.