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Übersicht

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Corona an unserer Schule

Informationen und Elternbriefe 

(wird fortlaufend aktualisiert)

 Downloads 

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 Neue Beiträge 

AllgemeinCoronaSchulleben
3. April 2022

Verantwortung übernehmen – sich und andere schützen!

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler! Zu unserem überaus großen Bedauern endete mit Ablauf des 02. Aprils 2022 die von allen maßgeblichen und sachverständigen Expertinnen und Experten befürwortete Pflicht zum…
CoronaSchulleben
1. Dezember 2021

Maskenpflicht gilt wieder ab 02.12.2021

Nachdem erst am 02.11.2021 das Gebot zum Tragen einer Maske im Unterricht aufgehoben wurde, hat sich die Landesregierung abermals sehr flexibel gezeigt. Das Ergebnis: Die Maskenpflicht im Unterricht gilt ab…
AllgemeinCorona
16. April 2021

Erweiterung des Präsenzunterrichts ab 19.04.2021

Ab Montag, 19. April 2021, erhalten wieder alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Präsenzunterricht im Wechselmodell. Die Klassen sind dazu weiterhin jeweils in Gruppe A und B aufgeteilt. Die namentliche…
AllgemeinCoronaSchulleben
19. Februar 2021

Medizinische Maske wird ab 22.02.2021 zur Regel

Mit Wiederaufnahme des Unterrichts wird auch die Vorgabe für das Tragen einer Maske während des Schulbesuchs an die zurzeit geltenden Regeln weitgehend angepasst. Ab Montag wird das Tragen einer medizinischen…

Unser Hygienekonzept 

 (Stand: 01.09.2020) 

 Vorbemerkung 

Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes an Schulen liegt gem. § 36 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 33 Nummer 3 IfSG beim Schulträger. Dieser hat innerbetriebliche Verfahrensweisen zum Infektionsschutz festzulegen und dies in Hygieneplänen festzuhalten. Die Schulleitungen sind als Träger des Hausrechts einzubinden. Dem Schulleiter als für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen (§ 59 Abs. 8 SchulG) kommt hierbei eine zentrale beratende Funktion zu. 

Schulbesuch bei Erkrankung

Während der Corona-Pandemie ist es außerordentlich wichtig, folgende allgemein gültige Regel zu beachten:
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Für Schülerinnen und Schüler findet Lernen auf Distanz statt.
Abhängig von der Symptomschwere werden folgende Fälle unterschieden:
  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens kann die Schule besucht werden. Dies gilt z. B. bei leichtem Schnupfen, leichtem Husten, aber auch einer Pollenallergie.
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert muss die Genesung abgewartet werden. Dies gilt. z. B. bei Husten, Halsschmerzen oder erhöhter Temperatur. Nach 48 Stunden kann die Schule ohne weitere Auflagen (wie z. B. einem ärztlichen Attest) besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwerer Symptomatik sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies gilt bei Fieber ab 38,5°C, einem akuten Infekt (insb. der Atemwege) aber auch anhaltendem starken Husten.

Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

Bei Auftreten von Fieber oder anderen ernsthaften Krankheitssymptomen, welche in Zusammenhang mit Covid-19 stehen, wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, die Symptome ärztlich abzuklären.

Persönliche Hygiene

1. Wichtigste Maßnahmen

2. Gründliches Händewaschen & Händedesinfektion
Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) z. B.:
    1. nach Husten oder Niesen
    2. nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
    3. nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes
    4. vor und nach dem Schulsport
    5. vor dem Essen
    6. nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes
    7. nach dem Toiletten-Gang.

Die Schule stellt ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zur Verfügung. Alle Unterrichtsräume sind mit Waschbecken, Seifenspender, Desinfektionsmittel, Papierhandtüchern und Abfallbehältern ausgestattet.

Um Hautirritationen und -schädigungen durch das häufigere Händewaschen vorzubeugen, ist eine geeignete Hautpflege sinnvoll, z. B. eine feuchtigkeitsspendende und rückfettende Creme, die nach dem Waschen und bei Bedarf benutzt wird. Die Handcreme kann für den Eigengebrauch von zu Hause mitgebracht werden.

Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder es zu Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem gekommen ist. In der Nähe des Pultes befindet sich Desinfektionsmittel, welches durch die Lehrkraft in SchülerInnenhände auf Wunsch gesprüht werden kann.

3. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Eine MNB ist auf dem gesamten Schulgelände und in den Schulgebäuden verpflichtend zu tragen. Ab dem 01.09.2020 wird das Tragen einer MNB während des Unterricht dringend empfohlen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen, bei Konferenzen und Dienstbesprechungen und in Pausen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhalten können, haben auch diese eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Im Unterricht im Klassen- und Kursverband sitzen die Schülerinnen und Schüler jeweils auf festen Sitzplätzen. Die verbindlichen Sitzpläne werden für alle Klassen und Kurse von den Lehrkräften erstellt und zur Dokumentation in einem Ordner im Lehrerzimmer hinterlegt.
Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur möglich, wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Sie bedarf in jedem Fall einer Antragsstellung über die Klassenleitung an die Schulleitung. Die Gründe sind auf Verlangen nachzuweisen; die Regeln über den Mindestabstand gelten entsprechend. Maskenbefreite SchülerInnen sind verpflichtet, im Schulalltag so weit wie möglich den empfohlenen Mindestabstand einzuhalten.
3. Gemeinsam genutzte Gegenstände
Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich entgegengenommen werden. Gegenstände wie z. B. Stifte, persönliche Arbeitsmaterialien etc. sollen nach Möglichkeit nicht mit anderen Personen geteilt werden.

Abstandsgebot

Trotz einer Mund-Nasen-Bedeckung ist dort, wo es die räumliche Situation zulässt, der Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Dies gilt insbesondere während der Pausenzeiten auf dem Schulhof. Bei der Aufnahme von Speisen und Getränken in Pausenzeiten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, wenn die Schülerinnen und Schüler beim Trinken oder Essen nicht auf ihren Sitzplätzen sitzen.

Gebäudereinigung und Lüftung

Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Covid-19 ist durch die Lehrkräfte auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens einmal pro Stunde findet eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster über 5 – 10 Minuten statt, um für einen regelmäßigen und vollständigen Luftaustausch Sorge zu tragen. Während des Unterrichts findet nach Möglichkeit eine Kipplüftung statt.

Die tägliche Unterhaltsreinigung wird durch das Zentrale Gebäudemanagement Moers (ZGM) gewährleistet. Den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgend werden seit Beginn des neuen Schuljahres keine Flächendesinfektionsmaßnahmen mehr durchgeführt.

Toiletten

Während der Unterrichtszeiten sind die Toilettenanlagen geöffnet. Abweichend zur bisherigen Nutzung, nutzen
  • Jahrgang 5/6 die Toiletten in Gebäude 1
  • Jahrgang 8/9 die Toiletten in Gebäude 2
  • Jahrgang 7/10 die Toiletten im Muttergebäude (Erdgeschoss) und die Außentoiletten
  • Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und Verwaltungspersonal die Toiletten im Muttergebäude (Obergeschoss)

Alle Toilettenanlagen sind mit Seifenspendern, Papierhandtüchern und Abfallbehältern ausgestattet. Bei der Nutzung muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden und der Abstand muss eingehalten werden. Die Toilettenanlagen sollen möglichst einzeln genutzt werden.

Persönliches Verhalten

Alle beteiligten Personen werden durch verschiedene Maßnahmen an ein sinnvolles persönliches Verhalten in Bezug auf die Abstandsregeln, Husten- und Nies-Etikette, Handhygiene, Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen nachdrücklich hingewiesen. Zu diesen Maßnahmen zählen Hinweise auf der Schul-Homepage, schriftliche Informationen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, Informationsplakate inner- und außerhalb des Schulgebäudes sowie zentrale Durchsagen. Die Lehrkräfte besprechen diese Verhaltensregeln zusätzlich noch einmal in ihren Lerngruppen.

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude über den Gebäudeteil, in dem auch ihr Unterricht stattfindet. Unnötige Wege im Schulgebäude sind zu vermeiden, es gilt das Prinzip des Rechtsverkehrs.

Ganztag

Ganztags- und Betreuungsangebote werden ab dem Schuljahr 2020/21 wieder angeboten. Auf Grund der geänderten (Corona-bedingten) Rhythmisierung können sich alle Jahrgänge zur Betreuung anmelden.
Arbeitsgemeinschaften finden erst nach den Herbstferien statt, um eine weitere Vermischung der Lerngruppen zu vermeiden.

Kommunikation und Information

Um einen größtmöglichen Schutz für SchülerInnen, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und Verwaltungspersonal erreichen zu können, informiert die Schule über alle Maßnahmen zum Infektionsschutz und im Rahmen des Schulbetriebs auf der Schul-Homepage und in Form von offenen Briefen.

Im Falle einer Infektion werden die zu ergreifenden Maßnahmen in Absprache zwischen Schulleitung und Gesundheitsamt getroffen und bedarfsgerecht kommuniziert.

Die Einhaltung und Sicherung eines den Infektionsschutz sicherstellenden Zusammenlebens bleibt die Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Nur gemeinschaftlich können die Hygienemaßstäbe erfüllt werden und so ein angemessener Schutz gewährleistet werden.

Mensa

(Stand: 01.09.2020)

Dieses Konzept orientiert sich an den Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 6. August 2020) Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, benötigen Schulverpflegungseinrichtungen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene. Das nachfolgende Konzept beruht auf den Regelungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der aktuell gültigen CoronaSchVO und der CoronaBetrVO ergeben.

  1. Alle Schülerinnen und Schüler, als auch alle weiteren Gäste müssen sich nach Betreten der Mensa die Hände desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel).
  2. In der gesamten Mensa gilt, wie auf dem gesamten Schulgelände, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  3. Ein- und Ausgang sind getrennt voneinander und durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Hinweise zur Abstandshaltung sind am Boden sichtbar und in der Warteschlange zu beachten.
  4. Bis auf Weiteres ist die Schulmensa nur Verkaufsort von Speisen und Getränken, der Verzehr in der Mensa ist nicht möglich. Sobald ein Verzehr in der Mensa möglich ist, gelten folgende Regelungen:
    1. Lediglich das warme Mittagessen darf in der Mensa verzehrt werden. Produkte des Snackangebots müssen außerhalb der Mensa eingenommen werden.
    2. Pro Jahrgang werden Tischgruppen mit ausreichend Abstand zu anderen Jahrgangstischgruppen eingerichtet (mindestens 1,5 m Abstand).
    3. Eine Raumskizze zwecks Tischanordnungen und Bewegungsflächen ist vor Ort beim Hausmeister zu erhalten.
    4. Gebrauchsgegenstände (Gewürzspender, Zahnstocher, etc.) stehen nicht offen auf den Tischen. Besteck, Gläser, etc. werden nur an der Essensausgabe ausgeteilt.
    5. Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Stühle etc. sowie die Tischflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt.
    6. Spülvorgänge für Geschirr und Gläser werden maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt.
  5. Die Räumlichkeiten werden ausreichend belüftet. Abfälle werden täglich ordnungsgemäß entsorgt.
  6. Beschäftigte mit Kontakt zu Gästen (Service, Kasse etc.) müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese muss bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Nach jedem Abräumen von Speisengeschirr sollen Händewaschen/-desinfektion erfolgen; im Übrigen mindestens alle 30 Minuten.
  7. Die Beschäftigten der Mensa werden in den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Konzept Präsenz- und Distanzunterricht

folgt!

Rhythmisierung