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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Corona an unserer Schule
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Neue Beiträge
(Stand: 01.09.2020)
Vorbemerkung
Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes an Schulen liegt gem. § 36 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 33 Nummer 3 IfSG beim Schulträger. Dieser hat innerbetriebliche Verfahrensweisen zum Infektionsschutz festzulegen und dies in Hygieneplänen festzuhalten. Die Schulleitungen sind als Träger des Hausrechts einzubinden. Dem Schulleiter als für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen (§ 59 Abs. 8 SchulG) kommt hierbei eine zentrale beratende Funktion zu.
Bei Auftreten von Fieber oder anderen ernsthaften Krankheitssymptomen, welche in Zusammenhang mit Covid-19 stehen, wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, die Symptome ärztlich abzuklären.
1. Wichtigste Maßnahmen
Die Schule stellt ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zur Verfügung. Alle Unterrichtsräume sind mit Waschbecken, Seifenspender, Desinfektionsmittel, Papierhandtüchern und Abfallbehältern ausgestattet.
Um Hautirritationen und -schädigungen durch das häufigere Händewaschen vorzubeugen, ist eine geeignete Hautpflege sinnvoll, z. B. eine feuchtigkeitsspendende und rückfettende Creme, die nach dem Waschen und bei Bedarf benutzt wird. Die Handcreme kann für den Eigengebrauch von zu Hause mitgebracht werden.
Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder es zu Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem gekommen ist. In der Nähe des Pultes befindet sich Desinfektionsmittel, welches durch die Lehrkraft in SchülerInnenhände auf Wunsch gesprüht werden kann.
3. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Trotz einer Mund-Nasen-Bedeckung ist dort, wo es die räumliche Situation zulässt, der Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Dies gilt insbesondere während der Pausenzeiten auf dem Schulhof. Bei der Aufnahme von Speisen und Getränken in Pausenzeiten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, wenn die Schülerinnen und Schüler beim Trinken oder Essen nicht auf ihren Sitzplätzen sitzen.
Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Covid-19 ist durch die Lehrkräfte auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens einmal pro Stunde findet eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster über 5 – 10 Minuten statt, um für einen regelmäßigen und vollständigen Luftaustausch Sorge zu tragen. Während des Unterrichts findet nach Möglichkeit eine Kipplüftung statt.
Die tägliche Unterhaltsreinigung wird durch das Zentrale Gebäudemanagement Moers (ZGM) gewährleistet. Den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgend werden seit Beginn des neuen Schuljahres keine Flächendesinfektionsmaßnahmen mehr durchgeführt.
Alle Toilettenanlagen sind mit Seifenspendern, Papierhandtüchern und Abfallbehältern ausgestattet. Bei der Nutzung muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden und der Abstand muss eingehalten werden. Die Toilettenanlagen sollen möglichst einzeln genutzt werden.
Alle beteiligten Personen werden durch verschiedene Maßnahmen an ein sinnvolles persönliches Verhalten in Bezug auf die Abstandsregeln, Husten- und Nies-Etikette, Handhygiene, Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen nachdrücklich hingewiesen. Zu diesen Maßnahmen zählen Hinweise auf der Schul-Homepage, schriftliche Informationen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, Informationsplakate inner- und außerhalb des Schulgebäudes sowie zentrale Durchsagen. Die Lehrkräfte besprechen diese Verhaltensregeln zusätzlich noch einmal in ihren Lerngruppen.
Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude über den Gebäudeteil, in dem auch ihr Unterricht stattfindet. Unnötige Wege im Schulgebäude sind zu vermeiden, es gilt das Prinzip des Rechtsverkehrs.
Um einen größtmöglichen Schutz für SchülerInnen, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und Verwaltungspersonal erreichen zu können, informiert die Schule über alle Maßnahmen zum Infektionsschutz und im Rahmen des Schulbetriebs auf der Schul-Homepage und in Form von offenen Briefen.
Im Falle einer Infektion werden die zu ergreifenden Maßnahmen in Absprache zwischen Schulleitung und Gesundheitsamt getroffen und bedarfsgerecht kommuniziert.
Die Einhaltung und Sicherung eines den Infektionsschutz sicherstellenden Zusammenlebens bleibt die Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Nur gemeinschaftlich können die Hygienemaßstäbe erfüllt werden und so ein angemessener Schutz gewährleistet werden.
(Stand: 01.09.2020)
Dieses Konzept orientiert sich an den Hygieneempfehlungen für die Verpflegung in Schulmensen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 6. August 2020) Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, benötigen Schulverpflegungseinrichtungen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene. Das nachfolgende Konzept beruht auf den Regelungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der aktuell gültigen CoronaSchVO und der CoronaBetrVO ergeben.
folgt!