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Online Redaktion

SchülerInnen pflegen Stolpersteine

By Allgemein

„Am 27.01.2023, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, pflegten neun Schülerinnen und Schülern der 10. Jahrgangsstufe unter der Leitung von Herrn Bergemann und Herrn Harosa eine alljährliche Tradition der Heinrich-Pattberg-Realschule.

Ihr Unterrichtsgang führte sie in die Moerser Innenstadt um die dortigen Stolpersteine zu reinigen. Jeder Stolperstein steht für ein Opfer des Nationalsozialismus in Moers. Diese Aktion soll die Stolpersteine, und damit auch die Schicksale der Opfer, wieder sichtbarer machen, die Erinnerung an sie wachhalten und somit ein Zeichen gegen Antisemitismus und Willkürherrschaft setzen. Die Heinrich-Pattberg-Realschule hat in den letzten Jahren bei der Verlegung von zwölf Stolpersteinen teilgenommen. Die Schülerinnen und Schüler hatten sich als Ziel gesetzt diese zu putzen, am Ende wurden es jedoch über 40 Stolpersteine. Während der Aktion dankten Bürger der Stadt Moers den Schülerinnen und Schülern und kamen mit diesen über die Bedeutung dieses Tages ins Gespräch.“

Jonas Bergemann, Lehrkraft

Herzliche Einladung zum Tag der offenen Tür!

By Allgemein

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in den nächsten Wochen wird in Ihren Familien entschieden, welche Schule Ihr Kind nach der Grundschulzeit besuchen wird. Dies ist eine Entscheidung die Sie sich nicht leichtmachen werden, umso wichtiger ist es, dass Sie die Möglichkeit haben sich im Vorfeld bestmöglich zu informieren.

Wir, das Kollegium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heinrich-Pattberg-Realschule in Moers, sind sehr froh Ihnen nach zwei coronabedingt ausgefallenen Terminen endlich wieder einen Tag der offenen Tür in Präsenz anbieten zu können. Für uns ist es entscheidend, dass Sie nicht nur unsere besonderen Stärken „auf dem Papier“ nachlesen, sondern auch hautnah erleben können was die HPR zu dem macht was sie ist: Die Menschen, die verantwortlich, verlässlich und kompetent für Ihre Kinder da sind.

Am Freitag den 9. Dezember 2022 von 15:00 bis 18:00 Uhr werden Sie die Gelegenheit bekommen,  die HPR näher kennen zu lernen.

An diesem Tag werden Sie die Möglichkeit haben, sich von einer Lehrkraft in Kleingruppen durch die Schule führen zu lassen. Dabei erhalten Sie unter anderem Einblick in die einzelnen Unterrichtsfächer bzw. Fächergruppen, schulische Aktivitäten und die Gebäude der HPR. Des Weiteren wird Ihnen die Schulleitung gerne für Fragen rund um den Bildungsgang der Realschule zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns Sie und Ihre Kinder am 9. Dezember 2022 begrüßen zu dürfen.

Herzliche Grüße

Adrian Harosa, Koordinator Tag der offenen Tür

Maske-Tragen weiterhin dringend empfohlen!

By Allgemein

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler!

Zurzeit steigt die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus rasant. Dies stellt den Beginn einer Herbst- bzw. Winterwelle dar, die auch vor unserer Schule nicht haltmachen wird.

Umso wichtiger ist es daher alles dafür zu tun, den Präsenzunterricht an unserer Schule aufrecht zu erhalten. Deshalb appelliert die Schulleitung an alle Mitglieder der Schulgemeinde, weiterhin freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es ist unbestritten, dass diese einfache Maßnahme einen erheblichen Beitrag zur Sicherung des Schulunterrichts darstellt. Diese Auffassung wird auch von Schulministerin Frau Dorothee Feller in einem offenen Brief vertreten, der weiter unten auf dieser Seite zu finden ist. Auch das Handlungskonzept gegen Corona steht auf dieser Seite zum Nachlesen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen und euch allen einen guten, gesunden Start in die letzten Schulwochen des Jahres 2022!

Es grüßt herzlich

die Schulleitung

 

Mitwirkung erwünscht!

By Allgemein

Liebe Eltern,

in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl Anspruch als auch Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren. Wenn sich Eltern aktiv am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen, trägt dies zu einem guten Schulklima und auch zum Schulerfolg ihrer Kinder bei.

Gerne stellen wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen rund um das Thema Elternmitwirkung zur Verfügung. Über weitere Links gelangen Sie von dort zu den Themenseiten des Schulministeriums, alle FAQs rund um das Thema Mitwirkung und deren Beantwortung finden Sie hier.

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit!

Infos rund um den Schulstart

By Allgemein

Liebe Eltern, liebe Schüler:innen, liebe Freund:innen der Heinrich-Pattberg-Realschule,

in gut einer Woche geht es wieder los! Für die allermeisten unserer Schüler:innen beginnt der Unterricht am Mittwoch der kommenden Woche um 09.00 Uhr. Für alle Schüler:innen des neuen fünften Jahrgangs gilt eine andere Zeitstruktur, über die die Betroffenen bereits vorab informiert worden sind.

Wir freuen uns alle sehr auf das große Wiedersehen bzw. das Kennenlernen der neuen Mitglieder unserer Schulgemeinde!

Wie bereits in den vergangenen Jahren beginnt das neue Schuljahr mit großer Zuversicht auf einen von der Coronalage möglichst unbelasteten Schulbetrieb. Dennoch ist es weiterhin geboten, die besonderen Umstände, die einen sicheren und verlässlichen Schulbetrieb in den zurückliegenden Jahren immer wieder beeinflusst haben, auch in diesem Schuljahr nicht außer Acht zu lassen.

Aus diesem Grund erneuert die Schulleitung den dringlichen Appell, weiterhin zum Eigenschutz und zum Schutz anderer eine Maske während des Unterrichts sowie im Schulgebäude zu tragen. Dies bedeutet gegebenenfalls  einen bewussten Verzicht auf persönlichen Komfort, zugleich stellt diese Maßnahme aber den bedeutendsten Beitrag zur Sicherstellung des Unterrichts dar. Denn mit der Rückkehr zum gewohnten Ganztagsrhythmus erhöhen sich auch die gemeinsam verbrachten Pausenzeiten, in denen viele Menschen für längere Zeit auf vergleichsweise engem Raum beieinander sind.

Bitte beachten Sie, dass gemäß CoronaSchVO § 4 Abs. 1 in der ab dem 08. August 2022 gültigen Fassung der Schulbesuch der Schüler:innen bei offenkundigem Vorhandensein von typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion nur bei Vorlage eines negativen Coronaschnelltests möglich ist. Sollten also Erkältungssymptome bei Schüler:innen vorhanden sein, sind die Eltern gehalten, einen freiwilligen Selbsttest (von der Schule zur Verfügung gestellt) bei dem betroffenen Kind durchzuführen. Liegt ein negativer Befund vor, so bestätigen die Eltern dies formlos schriftlich gegenüber der Schule. Nimmt hingegen ein Kind mit Erkältungssymptomen am Unterricht teil, das keine schriftliche Versicherung der Eltern über einen vor der Schule durchgeführten negativ verlaufenen Schnelltest mit sich führt,  so wird der Test unter Aufsicht in der Schule durchgeführt. Sollte sich dabei ein positives Testergebnis zeigen, sind die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind unverzüglich von der Schule abzuholen und dafür zu sorgen, dass sich das Kind in die häusliche Selbstisolierung begibt. 

Gerne stellen wir Ihnen an dieser Stelle den offenen Brief der neuen Bildungsministerin, Frau Dorothee Feller, zum Wiederbeginn des Unterrichts sowie die neue CoronaSchVO zur Verfügung. Diese Dokumente enthalten weitere Hinweise zum Schulstart in der kommenden Woche.

Darüber hinausgehende Informationen zum Wiederbeginn des Unterrichts sowie zu den ersten Tagen des neuen Schuljahres erhalten alle Beteiligten wie immer über die jeweiligen Klassenleitungen.

Ich wünsche Ihnen und euch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Schuljahr 2022/23.

Es grüßt Sie und euch herzlichst

Ihr und euer

Thomas Urner, Schulleiter

(Dieser Text wird bedarfsweise an den aktuellen Stand der Coronalage angepasst.)

 

Verantwortung übernehmen – sich und andere schützen!

By Allgemein, Corona, Schulleben

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Zu unserem überaus großen Bedauern endete mit Ablauf des 02. Aprils 2022 die von allen maßgeblichen und sachverständigen Expertinnen und Experten befürwortete Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.

Aktuell deutet nichts darauf hin, dass sich die epidemiologische Lage mit den damit einhergehenden hohen Infektionszahlen in den kommenden Tagen und Wochen nennenswert entspannen wird.

Die Novellierungen der Corona-Verordnungen bürdet damit unserer Schule, Ihnen, liebe Eltern, sowie unseren Schülerinnen und Schülern eine Last auf, die sich leicht hätte verhindern lassen, indem die Landesregierung das Tragen einer Maske mindestens bis zu den Osterferien hätte anordnen können. Dies ist zum Leidwesen vieler Mitglieder der Schulgemeinde nicht geschehen.

Wir bitten Sie und euch daher: Gehen wir gemeinsam eigenverantwortlich und im vollen Bewusstsein dafür, dass es Aufgabe der Stärkeren ist, die Schwächeren, Gebrechlicheren und Leiseren vor Schaden zu bewahren, sorgsam mit der neuen Situation um. Wir appellieren daher an alle Mitglieder der Schulgemeinde:

Tragen Sie weiter freiwillig eine Maske! Schützen wir weiterhin uns, unsere Lieben und auch die Verletzlichen im Verborgenen. Und seien wir tolerant gegenüber denen, die für sich selbst eine andere Entscheidung getroffen haben.

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Orkan sorgt für Unterrichtsausfall am 17.02.2022

By Allgemein

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis erwartet:
Verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen;
in Hochlagen Orkanböen.
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.
Alle Schülerinnen und Schüler haben daher morgen einen Homeschooling-Tag.
Eine Notbetreuung ist eingerichtet, dennoch bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Lage von diesem Angebot nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen.
Wir bedanken uns für Ihr und euer Verständnis!

Maskenpflicht gilt wieder ab 02.12.2021

By Corona, Schulleben

Nachdem erst am 02.11.2021 das Gebot zum Tragen einer Maske im Unterricht aufgehoben wurde, hat sich die Landesregierung abermals sehr flexibel gezeigt. Das Ergebnis: Die Maskenpflicht im Unterricht gilt ab morgen, 02.12.2021, wieder uneingeschränkt während des Unterrichts.

In einer Übernahme aus der E-Mail an die Schulen vom 01.12.2021 heißt es dazu:

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.“

Maske ab? – Sicherheit geht vor!

By Allgemein

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 02.11.2021 gelten folgende neuen Regelungen für den Schulbetrieb (Übernahme vom MSB NRW):

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Viele Stimmen haben die Landesregierung für diese Regelungen scharf kritisiert und vor den unkalkulierbaren Folgen dieser Maßnahme gewarnt. Dabei wurde oft deutlich, dass verschiedene Experten insbesondere vor dem Hintergrund der beginnenden kalten Jahreszeit die ungebrochene Fortführung des Präsenzunterrichts als gefährdet ansehen, sollten sich die Infektionszahlen weiter in die Richtung neuer Höchststände entwickeln.

Bislang zeigt die tägliche Praxis, dass die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler nach wie vor eine Maske während des Unterrichts trägt, nun auf freiwilliger Basis.

Die Schulleitung bedankt sich ganz ausdrücklich bei euch, liebe Schülerinnen und Schüler, für eure Solidarität und die Verantwortungsübernahme in dieser herausfordernden Situation. Und auch Ihnen, liebe Eltern, gilt unser aufrichtiger Dank, denn wir wissen Sie als aufgeklärte, verantwortungsbewusste und schulterschlüssige Partner an unserer Seite!

In den kommenden Wochen wird sich die Corona-Lage an den Schulen sicherlich weiter dynamisieren. Schon in dieser Woche sind wieder Schülerinnen und Schüler von den Quarantänemaßnahmen betroffen, die mit den neuen Regelungen einhergehen.

Wir haben es als Schulgemeinde zu einem großen Teil selbst in der Hand, inwieweit unsere Schule, und damit unsere Schülerinnen und Schüler, von weiteren Coronamaßnahmen betroffen sein wird. Lassen sie uns gemeinsam den notwendigen Beitrag zur Sicherung des Schulbetriebs leisten.

Sagen wir – nunmehr freiwillig – JA zur Maske im Unterricht!

Mit herzlichen Grüßen

Thomas Urner, Schulleiter

 

Wiederbeginn des Unterrichts am 18.08.2021

By Allgemein

Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und wir freuen uns darauf, bald alle unsere Schülerinnen und Schüler wiederzusehen!

Der Unterricht startet für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6 bis 10 am Mittwoch, den 18.08.2021, um 09:00 Uhr. (Für die Jahrgangsstufe 5 gilt eine Sonderreglungen, die den Eltern bereits an anderer Stelle bekannten gemacht worden ist.)

Ihr Kind besucht eine neue Klasse oder es ist ganz neu auf unserer Schule? Dann startet die Schule für Ihr Kind bereits gegen 08:45 Uhr im Pädagogischen Forum (direkt an der Sporthalle gelegen).

Das Unterrichtsraster entspricht den Regelungen des abgelaufenen 2. Schulhalbjahres. D. h. der Montag ist der einzige Tag mit Pflichtunterricht nach der Mittagspause (bis 15:30 Uhr). Alle anderen Unterrichtsstunden finden an den übrigen Wochentagen zwischen 08:00 Uhr und 13:40 Uhr statt. Selbstverständlich können alle Schülerinnen und Schüler von Dienstag bis Freitag von den Betreuungsangeboten Gebrauch machen.

Dieses von allen schulischen Mitwirkungsgremien mitgetragene angepasste Unterrichtsraster bietet dabei neben dem Plus an Sicherheit auch alle Unterrichtsangebote gemäß Stundentafel an, sodass wir zurzeit die Stundentafeln aller Jahrgangsstufen voll abbilden können.

Besondere Hinweise (Corona – Hygiene – Testungen)

Wie im letzten Schuljahr gehören zwei verpflichtende Testungen pro Woche zum Schulalltag dazu. Ausgenommen davon sind lediglich vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist im Schulgebäude weiterhin Pflicht. Auch dem Außengelände wird das Tragen empfohlen, eine Pflicht dazu besteht nicht (mehr).

Die bekannten Hygieneregeln gelt weiterhin, ebenso die Verpflichtung zum regelmäßigen Lüften. Luftfilteranlagen wurden der Schule bislang durch den Schulträger nicht zur Verfügung gestellt.

Alle weitergehenden Detailinformationen finden Sie hier.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen angenehmen Schulstart und freuen uns auf das große Wiedersehen!

 

 

 

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