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Digitale Endgeräte für Leistungsbeziehende

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte.

seit Beginn diesen Monats (Februar 2021) ist es grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern (bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres), deren Eltern Leistungsbeziehende sind und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, möglich einen Anspruch auf ein digitales Endgerät geltend zu machen.

„Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht. [..] Zur Deckung des Schulbedarfs ist es nicht ausreichend, wenn Endgeräte zwar im Haushalt vorhanden sind, aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden können (z. B. weil das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern das Gerät dauerhaft im Homeoffice nutzen). Es ist davon auszugehen, dass ein leistungsfähiger Drucker je Haushalt ausreichend ist.“ (Quelle: Weisung 202102001 vom 01.02.2021 – Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht – Bundesagentur für Arbeit)

Der Beitrag „Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling“ der Internetseite tacheles-sozialhilfe.de informiert ausführlich über diese Weisung und stellt Musteranträge zum Download zur Verfügung.

Eine Schulbescheinigung können Sie im Sekretariat unserer Schule beantragen.

Jenny Marotzki, Schulsozialarbeiterin