
Nachdem erst am 02.11.2021 das Gebot zum Tragen einer Maske im Unterricht aufgehoben wurde, hat sich die Landesregierung abermals sehr flexibel gezeigt. Das Ergebnis: Die Maskenpflicht im Unterricht gilt ab morgen, 02.12.2021, wieder uneingeschränkt während des Unterrichts.
In einer Übernahme aus der E-Mail an die Schulen vom 01.12.2021 heißt es dazu:
„Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.“



Per Allgemeinverfügung hat das MAGS heute mitgeteilt, dass der Unterricht nach dem bereits bekannten Wechselmodell ab Montag, den 10.05.2021 wieder aufgenommen werden kann.
Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Sonntag, 25. April, über dem Schwellenwert von 165. Dies hat das MAGS NRW mit Allgemeinverfügung von heute ausdrücklich festgestellt. Damit gelten ab Donnerstag, 29. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich ab einer Inzidenz von 165. Dies sind im Wesentlichen folgende:
Mit Wiederbeginn des Unterrichts am kommenden Montag (12.04.2021) tritt eine Neuerung in Kraft, von der sich die Landesregierung ein höheres Maß an Sicherheit für den Schulbesuch verspricht.
Sofern der Unterricht im Wechselmodell nach den Osterferien fortgeführt wird, erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Teillerngruppen B am 12.04.2021 in der ersten Stunde die Gelegenheit, sich freiwillig einem Corona-Selbsttest zu unterziehen.
