Mit Wiederbeginn des Unterrichts am kommenden Montag (12.04.2021) tritt eine Neuerung in Kraft, von der sich die Landesregierung ein höheres Maß an Sicherheit für den Schulbesuch verspricht.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird ab sofort an die Teilnahme an zwei verpflichtenden Selbsttests der Schülerinnen und Schüler pro Woche geknüpft. Dieser Testpflicht kommen die Schülerinnen und Schüler in der Regel in der Schule und unter Aufsicht der Lehrkräfte nach. Ebenso verbindlich wird eine zweimalige Selbsttestung der Lehrkräfte sowie des weiteren schulischen Personals.
Wie immer erhalten Sie weitergehende Informationen auf der Homepage des MSB oder direkt hier.
Sofern Sie für Ihr Kind der 5. und 6. Jahrgangsstufe in der kommenden Woche des Distanzunterrichts vom Angebot der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, informieren Sie bitte schnellstmöglich die Klassenleitung Ihres Kindes auf dem gewohnten Weg.