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Februar 2021

Medizinische Maske wird ab 22.02.2021 zur Regel

By Allgemein, Corona, Schulleben


Mit Wiederaufnahme des Unterrichts wird auch die Vorgabe für das Tragen einer Maske während des Schulbesuchs an die zurzeit geltenden Regeln weitgehend angepasst. Ab Montag wird das Tragen einer medizinischen Maske zum Regelfall. Ausnahmen davon gibt es nur noch für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 8, sofern es für diese im Einzelfall Probleme gibt, eine passende medizinische Maske zu finden.

Die entsprechenden Verordnungstexte mit Gültigkeit ab dem 22.02.2021 finden Sie hier:

Start in den Wechselunterricht – zunächst für die 10. Klassen

By Allgemein

Nach dem Beschluss von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 10. Februar 2021 wird an den Schulen in NRW ab dem 22. Februar 2021 Wechselunterricht aus Präsenz- und Distanzphasen in den Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen wieder ermöglicht.

Daher freuen wir uns auf die Rückkehr unserer Schüler*innen der 10. Klassen! Am kommenden Montag (22.02.2021) treffen sich alle Abschlussklassen zeitversetzt mit ihren Klassenleitungen zur konkreten organisatorischen Vorbereitung des Unterrichts, der nach regulärem Stundenplan ab dem 23.02.2021 einsetzt.

Treffpunkt ist für jede Klasse das PZ der Schule. Die Präsenzzeiten der einzelnen Klassen richten sich nach folgender Staffelung:

10A:      08:00 Uhr bis 09:00 Uhr

10B:       09:15 Uhr bis 10:15 Uhr

10C:       10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

10D:       11:45 Uhr bis 12:45 Uhr

Aufgrund der zwar sinkenden, aber immer noch hohen Inzidenzzahlen hat sich die Schule zur langfristigen Sicherung des Präsenzunterrichts dazu entschieden, den Unterricht im Wechselmodell durchzuführen. Weitere Informationen erhalten alle Eltern sowie die Schüler*innen über die jeweilige Klassenleitung.

Digitale Endgeräte für Leistungsbeziehende

By Allgemein, Schulsozialarbeit

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte.

seit Beginn diesen Monats (Februar 2021) ist es grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern (bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres), deren Eltern Leistungsbeziehende sind und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, möglich einen Anspruch auf ein digitales Endgerät geltend zu machen. Read More