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Mitwirkung erwünscht!

By 4. August 2022Allgemein

Liebe Eltern,

in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl Anspruch als auch Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren. Wenn sich Eltern aktiv am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen, trägt dies zu einem guten Schulklima und auch zum Schulerfolg ihrer Kinder bei.

Gerne stellen wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen rund um das Thema Elternmitwirkung zur Verfügung. Über weitere Links gelangen Sie von dort zu den Themenseiten des Schulministeriums, alle FAQs rund um das Thema Mitwirkung und deren Beantwortung finden Sie hier.

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit!