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Alle Regelungen zum Distanzunterricht ab 14.12.2020

By 11. Dezember 2020Allgemein

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Bitte klicken Sie hier, um uns schriftlich mitzuteilen, dass Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnimmt. Bitte geben Sie jeweils den vollständigen Namen Ihres Kindes sowie die besuchte Klasse an.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass allgemeine Fragen zum Distanzunterricht, die die Schule telefonisch erreichen, nicht beantwortet werden können, da wir die Leitung stets für die Übermittlung von Notrufen etc. freihalten müssen. Alle relevanten Informationen erhalten Sie direkt hier.

In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, wird diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.