
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab dem 02.11.2021 gelten folgende neuen Regelungen für den Schulbetrieb (Übernahme vom MSB NRW):
- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
- Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Viele Stimmen haben die Landesregierung für diese Regelungen scharf kritisiert und vor den unkalkulierbaren Folgen dieser Maßnahme gewarnt. Dabei wurde oft deutlich, dass verschiedene Experten insbesondere vor dem Hintergrund der beginnenden kalten Jahreszeit die ungebrochene Fortführung des Präsenzunterrichts als gefährdet ansehen, sollten sich die Infektionszahlen weiter in die Richtung neuer Höchststände entwickeln.
Bislang zeigt die tägliche Praxis, dass die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler nach wie vor eine Maske während des Unterrichts trägt, nun auf freiwilliger Basis.
Die Schulleitung bedankt sich ganz ausdrücklich bei euch, liebe Schülerinnen und Schüler, für eure Solidarität und die Verantwortungsübernahme in dieser herausfordernden Situation. Und auch Ihnen, liebe Eltern, gilt unser aufrichtiger Dank, denn wir wissen Sie als aufgeklärte, verantwortungsbewusste und schulterschlüssige Partner an unserer Seite!
In den kommenden Wochen wird sich die Corona-Lage an den Schulen sicherlich weiter dynamisieren. Schon in dieser Woche sind wieder Schülerinnen und Schüler von den Quarantänemaßnahmen betroffen, die mit den neuen Regelungen einhergehen.
Wir haben es als Schulgemeinde zu einem großen Teil selbst in der Hand, inwieweit unsere Schule, und damit unsere Schülerinnen und Schüler, von weiteren Coronamaßnahmen betroffen sein wird. Lassen sie uns gemeinsam den notwendigen Beitrag zur Sicherung des Schulbetriebs leisten.
Sagen wir – nunmehr freiwillig – JA zur Maske im Unterricht!
Mit herzlichen Grüßen
Thomas Urner, Schulleiter






Per Allgemeinverfügung hat das MAGS heute mitgeteilt, dass der Unterricht nach dem bereits bekannten Wechselmodell ab Montag, den 10.05.2021 wieder aufgenommen werden kann.

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Sonntag, 25. April, über dem Schwellenwert von 165. Dies hat das MAGS NRW mit Allgemeinverfügung von heute ausdrücklich festgestellt. Damit gelten ab Donnerstag, 29. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich ab einer Inzidenz von 165. Dies sind im Wesentlichen folgende:

Mit Wiederbeginn des Unterrichts am kommenden Montag (12.04.2021) tritt eine Neuerung in Kraft, von der sich die Landesregierung ein höheres Maß an Sicherheit für den Schulbesuch verspricht.
Sofern der Unterricht im Wechselmodell nach den Osterferien fortgeführt wird, erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Teillerngruppen B am 12.04.2021 in der ersten Stunde die Gelegenheit, sich freiwillig einem Corona-Selbsttest zu unterziehen.

Die Landesregierung hat angekündigt, den Schulen zeitnah eine ausreichende Anzahl an Selbsttests zur Verfügung zu stellen, damit alle Schülerinnen und Schüler einmal vor Beginn der Osterferien die Gelegenheit erhalten, sich selbst auf eine vorliegende SARS-CoV-2-Infektion zu testen.
